Das Heizungsgesetz zwingt Eigentümer, nach und nach auf eine klimafreundlichere Heizung umzusteigen. Verweigerung lohnt sich nicht.
Nach heftiger Kritik hat die Bundesregierung sich auf eine Gesetzesnovelle zum Heizungstausch verständigt. Es soll dazu beitragen, die Treibhausgas-Emissionen Deutschlands deutlich zu senken. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können – wenige Ausnahmen bleiben. Bis 2045 soll keine fossil betriebene Heizungsanlage mehr in Betrieb sein.
Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024 geplant – bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen
Und wie bei jedem Gesetz gilt auch hier: Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen – im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Tatsächlich ist dieser Bußgeldhöchstbetrag aber nicht neu. Er wird bereits im Gebäudeenergiegesetz festgelegt und durch die beschlossene Novelle nicht geändert.
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Das Gebäudeenergiegesetz sieht drei Kategorien von Strafen vor, die mit bis zu 5000, 10.000 und 50.000 Euro geahndet werden können. "Die konkrete Höhe des zu verhängenden Bußgeldes orientiert sich an der Bedeutung des Unrechts, also an der Schwere des Verstoßes gegen die jeweilige Pflicht bzw. Verbot", heißt es in der Novelle. Das Bußgeld solle aber so hoch liegen, dass es den wirtschaftlichen Vorteil der Tat übersteige. Mit anderen Worten: Betrügen soll sich nicht lohnen.
Verstoß gegen Gebäudeenergiegesetz: Wer die Einhaltung der Auflagen kontrolliert
Wer sich also "vorsätzlich oder leichtfertig" weigert, eine den Vorgaben entsprechende Heizung einzubauen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Einen Verstoß begeht beispielsweise auch derjenige, der eine Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, hier drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro. Geringere Verstöße, wie das Verschludern von Nachweisen und Dokumenten, können mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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Kontrolliert wird der Heizungstausch von den Schornsteinfegern. Während der planmäßigen Wartungen sollen sie prüfen, ob die Heizungsanlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie können auch dabei helfen, das Alter einer alten Anlage zu bestimmen. Bei Verstößen können sie zunächst eine Frist zur Einhaltung neuer Pflichten setzen. Wird diese ignoriert, landet der Fall bei den zuständigen Behörden – dann kann es teuer werden.
Zudem finden sich in der Novelle auch Anforderungen an Rohrleitungen und Armaturen. Insbesondere wenn diese ersetzt werden müssen. Handwerker sollten dann darauf achten, dass Warmwasser und Heizwasserrohre den neuen Anforderungen entsprechen – etwa, dass die Oberflächentemperatur des Rohrs eine bestimmte Temperatur nicht übersteigen darf oder bestimmte Rohrtypen nicht mehr frei verlaufen dürfen.
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