Berlin Hartz-IV-Beziehende können die hohen Preise bei Aldi, Lidl und Co. kaum stemmen. Unter diesen Umständen zahlt das Jobcenter mehr Geld.
Die Preise für Lebensmittel sind stark gestiegen. Empfänger und Empfängerinnen von Hartz IV können die Kosten bei Aldi, Lidl und Co. kaum noch stemmen. Doch nur unter bestimmten Umständen zahlt das Jobcenter mehr Geld.
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Hartz IV – Infos und Fakten zum Arbeitslosengeld II
- Bedeutung: Hartz IV ist die finanzielle Unterstützung für "arbeitsfähige Arbeitssuchende" in Deutschland.
- Einführung: Hartz IV wurde 2005 unter der grün-roten Bundesregierung von Gerhard Schröder eingeführt.
- Empfängerinnen und Empfänger: Rund 3,6 Millionen Menschen haben laut der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 Hartz IV erhalten.
- Sanktionen: Wenn Hartz-IV-Empfänger ihren Pflichten nicht nachkommen, können Leistungen gekürzt werden.
- Träger: Für die Auszahlung von Hartz IV sind die Jobcenter zuständig.
- Kritik: Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem, dass Hartz IV nicht für einen angemessenen Lebensstandard reiche – viele Empfängerinnen und Empfänger sind von Armut bedroht.
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Lebensmittelpreise: Wer mehr Hartz IV bekommt
Im aktuellen Regelsatz sind lediglich rund 5 Euro pro Tag für Nahrungsmittel eingeplant. Beziehende von Hartz IV müssen deshalb ihre Ausgaben besonders im Blick haben. Mehrfach haben Expertinnen und Experten bereits festgestellt, dass die Summe nicht für eine gesunde Ernährung ausreicht. Die Inflation hat die Situation weiter verschlimmert.
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Besonders hart trifft es dabei Sozialleistungsempfänger, die aufgrund einer Krankheit auf eine besondere Kost angewiesen sind. Für sie sehen die Regelungen des Jobcenters allerdings eine Ausnahme vor: Einen sogenannten Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung.
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Mehr Hartz IV für Lebensmittel: So wird es beantragt
Im Sozialgesetzbuch heißt es: "Bei Leistungsberechtigen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt."
Doch das Geld wird nicht automatisch gezahlt. Beim zuständigen Jobcenter kann dafür ein Antrag gestellt werden. Neben den persönlichen Daten muss eine Bescheinigung oder ein Attest des behandelnden Arztes beigefügt werden. Das Amt listet folgende Krankheiten auf, die dabei den Mehrbedarf rechtfertigen können:
- Zöliakie
- Mukoviszidose/zystische Fibrose
- Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie
- Krankheitsassoziierte Mangelernährung, wie Tumorerkrankungen oder chronische Lungenerkankungen
- Schluckstörung, bei welcher aus ärztlicher Sicht der Einsatz sogenannter Andickungspulver empfohlen wird
Aber auch bei anderen Krankheiten ist ein Mehrbedarf möglich. Im Formular gibt es ein Feld für "sonstige Erkrankungen", das der Arzt ausfüllen kann.
Hartz IV: So viel mehr Geld kann es für Lebensmittel geben
Ob und in welcher Höhe das Jobcenter tatsächlich bei bestimmten Erkrankungen für Lebensmittel draufzahlt, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Meist bewegt sich die Zulage zum Regelsatz aber in diesem Rahmen:
Mukoviszidose/zystische Fibrose | 134,70 Euro |
Zöliakie | 89,80 Euro |
Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie | 22,45 Euro |
Schluckstörung | In Höhe der Kosten für das Andickungspulver |
Krankheitsassoziierte Mangelernährung | 44,90 Euro |
Die Ampel-Koalition will Hartz IV durch das sogenannte Bürgergeld ersetzen. Unter anderem sollen dann die Regelsätze angehoben werden. Auch für eine kostenaufwendige Ernährung könnte es dann mehr Geld geben. (fmg)
Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.
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