Ehrenamt

Stadt Iserlohn sucht Schöffen und Jugendschöffen ab 2024

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Für das Amtsgericht in Iserlohn, aber auch das Landgericht in Hagen, werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue Schöffen und Jugendschöffen gesucht.

Für das Amtsgericht in Iserlohn, aber auch das Landgericht in Hagen, werden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 neue Schöffen und Jugendschöffen gesucht.

Foto: Ikz-Archiv / IKZ

Iserlohn.  Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 sucht die Stadt Iserlohn neue Schöffen und Jugendschöffen. Welche Fähigkeiten man dafür mitbringen muss.

In bestimmten Gerichtsverfahren entscheiden über Schuld oder Unschuld von Angeklagten nicht Berufsrichter allein, sondern auch sogenannte Schöffen. In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die kommende fünfjährige Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Iserlohn insgesamt 66 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Iserlohn oder am Landgericht Hagen ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken möchten.

Wie bei Schöffenwahlen üblich, ist die Stadt Iserlohn aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss entscheiden darüber, wer auf die Vorschlagslisten kommt. Dabei sind doppelt so viele Personen vorzuschlagen, wie benötigt werden. Die Entscheidung, wer letztlich Schöffe wird, trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht.

Keine juristischen Kenntnisse für das Schöffenamt notwendig

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Iserlohn wohnen und am Stichtag 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die gesundheitlich geeignet sind und über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Als ehrenamtliche Richter sollten sie über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

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Schöffen müssen Beweise würdigen, sich verständlich ausdrücken, auf Angeklagte sowie andere Prozessbeteiligte eingehen und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Von ihnen wird daher neben Menschenkenntnis auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Wer als Schöffe in Jugendstrafsachen tätig sein möchte, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung erfahren sein. Schöffen sind den Berufsrichtern gleichgestellt, sie haben gleiches Stimmrecht und müssen objektiv sein.

Vorbestrafte oder in der Justiz Tätige sind ausgeschlossen

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienende sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

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Interessierte können sich bis zum 21. April bei der Stadt Iserlohn bewerben. Ansprechpartnerin ist Katharina Homberg beim Bereich Recht, 02371/217-1557, katharina.homberg@iserlohn.de. Über die Tätigkeit als Schöffe im Jugendstrafrecht informieren Hendrik Hölcke und Maja von Calle beim Bereich Jugend, 02371/217-2249, jugendschoeffenwahl@iserlohn.de.

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