Letmathe. Die Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm hat keinen Bedarf, mit den Betreibern der Hohenlimburger Kalkwerken zu sprechen. Für die Vorsitzende Monika Langmann sind die Gegensätze unvereinbar.
Die „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm als Erholungsgebiet“ sieht in Sachen Steinbrucherweiterung offenbar keinen Bedarf an einem Gespräch mit den Hohenlimburger Kalkwerken und keinen Spielraum für einen Kompromiss. In einem Brief an die Geschäftsführer Dr. Christian und Dr. Matthias Lange bezeichnet die Vorsitzende Monika Langmann die gegensätzlichen Standpunkte als „unvereinbar“. Damit reagiert sie auf ein von der Werbegemeinschaft Letmathe unterstütztes Angebot der Kalkwerke zum Dialog. (Heimatzeitung vom 4. Mai).
Der Brief wurde zur Veröffentlichung der Heimatzeitung übergeben. Darin schreibt Monika Langmann den Gebrüdern Lange wörtlich:
„Bezug nehmend auf den Zeitungsartikel ,Von Letmathe aus nicht sichtbar’ von Anfang Mai 2015 möchten wir uns den Umweg über die Werbegemeinschaft Letmathe sparen und Ihnen auf direktem Wege mitteilen, dass wir vom Grundsatz her keine Vereinbarkeit unserer gegensätzlichen Interessen erkennen können: Langfristig wünschen Sie die Steinbrucherweiterung auf Letmather Gebiet, wir lehnen diese nach wie vor entschlossen ab. Diesen Gegensatz können wir auch in Zukunft wahrscheinlich nicht auflösen. Eine mögliche Entscheidung in einem sich daraus ergebenden Verfahren liegt in einem Rechtsstaat eindeutig in den Händen der zuständigen Behörden bzw. Gerichte.
Wir behalten uns ebenso wie Sie auch in Zukunft die Option offen, unsere Interessen mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen.
Davon unabhängig sind wir der Ansicht, dass ein entsprechendes Gespräch bereits hätte stattfinden sollen, bevor Sie durch Erstellen eines erneuten Erweiterungsantrags (03.12.2014) den Rahmen gesteckt haben.
Des Weiteren möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass das Landschaftsgesetz NRW entgegen Ihrer Behauptung, dass Ausgleichsmaßnahmen auf das Gebiet der betroffenen Kommune zu beschränken sind, einigen Spielraum lässt. Ausgleichende Maßnahmen sind also im gesamten „betroffenen Raum“ möglich, also auch auf Letmather Gebiet.“
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