Münster/Letmathe. Jubel bei den Gegner der Steinbruch-Erweiterung: „Der Ahm ist gerettet“ . Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag die Erweiterungspläne der Kalkwerke auf Letmather Gebiet gestoppt.
„Der Ahm ist gerettet.“ Monika Lange, Vorsitzende der „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm als Erholungsgebiet“ lief am Dienstagnachmittag strahlend durch den Saal des Oberverwaltungsgerichts Münster. Sie hatte allen Grund dazu. Denn soeben hatte der Vorsitzende Richter des VIII. Senats, Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert, das Urteil verkündet: „Die Berufung der Stadt Hagen wird zurückgewiesen.“ Das heißt: Die Hohenlimburger Kalkwerke dürfen ihren Steinbruch vorerst nicht wie geplant um knapp 10 Hektar erweitern und diesen folglich auch nicht auf Letmather Gebiet ausdehnen. Ihr 2010 gestellter Antrag ist nach langem Rechtsstreit gescheitert, die Genehmigung durch die Stadt Hagen hinfällig. Und das wahrscheinlich endgültig. Denn das Gericht ließ eine Revision nicht zu.
Auch Beigeordneter Stefan Bartels und Anwalt Dr. Frank Niederstadt zeigten sich als Vertreter der Stadt Iserlohn vor Zeitungs- und Fernsehjournalisten froh und erleichtert. Um die langfristige Zukunft des Ahm zu klären, müsse jetzt wohl erst mal der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg überarbeitet werden, sagte Bartels. Dabei seien dann alle Belange zu prüfen und zu bewerten, der Kalksteinabbau genau so wie die Interessen des Naturschutzes und der Erholung.
Neuer Erweiterungsantrag für Hohenlimburger Gebiet
Mit ernster Miene und leicht hängenden Köpfen verließen die Geschäftsführer der Kalkwerke, die Gebrüder Dr. Christian und Matthias Lange, den Saal. Man werde die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision prüfen, sagte Dr. Christian Lange.der Presse. Ansonsten werde man einen neuen Abbauantrag stellen, der nur Flächen (7,5 Hektar) auf Hohenlimburger Gebiet umfasst und den Betrieb der Kalkwerke zumindest für die nächsten 15 Jahre sicher stellt. Das aber ist nicht nur mit den Risiken und Mühen eines neuen Verfahrens verbunden, sondern laut Dr. Lange vom Zeitrahmen her schon unbefriedigend „Eigentlich bräuchten wir für unseren Betrieb eine sichere Perspektive für 25 Jahre.“
Noch müssen die rund 50 Beschäftigten der Hohenlimburger Kalkwerke nicht um ihre Arbeitsplätze bangen. Aber langfristig machen sich einige von ihnen schon Sorgen. „Ich habe noch 37 Arbeitsjahre vor mir“, sagte eine Angestellte auf Pressefragen. Sie war eine von über 20 Kalkwerke-Mitarbeitern, die die Gelegenheit nutzten, sich vom Dienst frei stellen zu lassen, um mit dem Bus nach Münster zu fahren. Insgesamt saßen rund 50 Personen als stille Zuhörer im Gerichtssaal, unter ihnen auch Mitglieder der Bürgerinitiative.
Hochspannungsleitung spielt bei Grenzverlauf eine Rolle
Zuhörer seien willkommen, aber das Gericht lasse sich nicht von deren Anzahl und auch nicht vom Maß der Betroffenheit beeindrucken, stellte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn klar. „Ich finde es gut, dass Sie hier sind, aber Maßstab für uns ist allein das Recht.“
Und da gab es für Prof. Dr. Seibert vor allem drei Fragen zu klären, die in diesem Artikel der Verständlichkeit halber vereinfachend dargestellt werden: 1. Hat die Stadt Iserlohn ihr Einspruchsrecht quasi dadurch verwirkt, dass sie es versäumt hatte, im emissionsschutzrechtlichen Verfahren Einwendungen zu erheben? Der Senat verneinte, es gehe hier um zwei getrennte Verfahren.
2. Ist die Steinbrucherweiterung von knapp 10 Hektar ein so bedeutender Eingriff in die Natur, dass hierfür der Regionalplan maßgeblich ist? Ja, lautete die Antwort.
3. Liegt die beantragte Erweiterungsfläche voll in der vom Regionalplan vorgesehenen Abgrabungszone? Nein, befand das Gericht. Und das war für das Urteil entscheidend. Auch wenn alle Beteiligten kritisierten, dass die Markierung im Regionalplan (1 : 50 0000) grob und nicht parzellengenau sei, so gibt es aus Sicht des Senats klare Hinweise, dass ein Teil der beantragten Erweiterungsfläche nicht in der für die Abgrabung zulässigen Konzentrationszone, sondern in der noch nicht zum Abbau freigegebenen Reservezone liegt. Dabei berief sich Prof. Seibert nicht zuletzt auf die Hochspannungsleitung: „Es ist erkennbar, dass die Vorrangfläche westlich davon liegt“. Also dürfe östlich davon nicht abgebaut werden.
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