Kalkwerke und Stadt Hagen rufen das Oberverwaltungsgericht an

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Letmathe/Hagen.  Die Stadt Hagen wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg nicht anerkennen und in die Berufung vor das Oberverwaltungsgerichtes nach Münster ziehen. Das teilte das Presseamt der Stadt Hagen am vergangenen Mittwoch mit.

Am 28. Januar hatte (wie berichtet) die 8. Kammer des Arnsberger Verwaltungsgerichtes um den Vorsitzenden Richter Wolfgang Kasten entschieden, die von der Stadt Hagen für das Iserlohner Stadtgebiet erteilte Genehmigung zur Erweiterung des Steinbruches der Hohenlimburger Kalkwerke aufzuheben. Gegen diese Erweiterung um insgesamt rund 5,5 Hektar hatte die Stadt Iserlohn geklagt und dabei die Bedeutung des Naherholungsgebietes und des Naturschutzes hervorgehoben. „Ein Stück Landschaft wird auf Dauer zerstört. Das Vorhaben widerspricht dem Ziel der Raumordnung“, begründete das Gericht sein Urteil. Mit dieser Rechtsprechung hatte Wolfgang Kasten die Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Hagen und auch die juristischen Beistände der Hohenlimburger Kalkwerke, Prof. Dr. Martin Beckmann und Dr. Kerrin Schillhorn, überrascht.

NRW-Staatskanzlei um Stellungnahme gebeten

Hagens Rechtsamtsleiter Martin Hoffmann hatte am Tag nach der Urteilsverkündung von einer juristischen Hochreck-Übung gesprochen und ausgeführt, das Urteil aufmerksam lesen zu wollen. Danach werden jetzt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen das Urteil positiv beurteilt. Auch die Hohenlimburger Kalkwerke haben zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Nach Auffassung ihres Prozessbevollmächtigten, Professor Martin Beckmann, weist das Urteil des Verwaltungsgerichtes eklatante Rechtsmängel auf. Sogar die Staatskanzlei NRW wurde deshalb um eine kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Dazu führt die Hagener Verwaltung ergänzend aus: „Weil der Rechtsstreit Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, wird die Verwaltung in Berufung gehen.“ Auch die Bezirksregierung hält das Urteil für wenig überzeugend, so die Stadt Hagen.

Dr. Matthias Lange, Geschäftsführer der Hohenlimburger Kalkwerke, bestätigte gestern auf Anfrage. „Es ist richtig, wir haben gegen das Arnsberger Urteil Berufung eingelegt. Bereits vor zwei Wochen. Professor Beckmann wird uns weiterhin vertreten. Das Urteil vom 28. Januar war inhaltlich nicht tragfähig und somit für unser Unternehmen nicht zu akzeptieren.

Nach unserer Meinung war Richter Kasten in seiner Urteilsbegründung unsicher und hat deshalb bereits eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen. Das kommt nach unseren Kenntnissen höchst selten vor.“

Monika Langmann, die Vorsitzende der Letmather „Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm als Natur- und Erholungsraum“, sagte dazu auf Anfrage dieser Zeitung: „Diese Entscheidung der Stadt Hagen hat uns nicht überrascht. Für die Bürgerinitiative ändert sich zunächst nichts. Wir arbeiten weiter mit der Stadt Iserlohn gut zusammen und sind deshalb positiv gestimmt.“

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