Steinbruch-Erweiterung

„Stadt Iserlohn soll ihre Rechte wahrnehmen“

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Letmathe. Bei der Übergabe der Unterschriftenlisten gegen die Erweiterung des Steinbruchs Hohenlimburg auf Iserlohner Stadtgebiet hat Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens den Vertretern der Anwohner-Initiative mitgeteilt, dass die Rechtsabteilung im Rathaus derzeit prüfe, ob die Stadt im Falle einer Genehmigung der Erweiterung dagegen eventuell juristisch vorgehen könnte. Eine solche Überprüfung hat auch die SPD-Ratsfraktion in einer Anfrage an den Bürgermeister gefordert.

Ein Rechtsgutachten soll klären, so Fraktions-Chef Mike Janke, ob der Stadt Iserlohn zulässige und erfolgversprechende Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, das behördliche Genehmigungsverfahren gerichtlich überprüfen zu lassen. Insbesondere seien die subjektiven Rechte der Stadt Iserlohn in Bezug auf eine mögliche Klagebefugnis und ein etwaiges Rechtsschutzbedürfnis einer Prüfung zu unterziehen und die Einlegung eines Rechtsbehelfs der Stadt Iserlohn vorzubereiten, sobald das Genehmigungsverfahren der Stadt Hagen endgültig abgeschlossen ist.

Janke weist nochmals darauf hin, dass die Stadt Iserlohn zwar nicht selbst Herrin des Genehmigungsverfahrens ist, aber dennoch als Gebietskörperschaft eigene Rechte hat, die sie im Verfahren und einer gerichtlichen Überprüfung wahrnehmen sollte.

„Die Bürger der vor allem betroffenen Dümpelackersiedlung müssen die Gewähr erhalten, dass das gesamte Verfahren, einschließlich aller Messungen, vollkommen ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Nur dann kann eine solche Erweiterung auf eine hinreichende Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen“, heißt es wörtlich in der Anfrage der SPD-Fraktion. Und: „Die geballten Befürchtungen der betroffenen Bürger, die ihre Grundstücke in direkter Nachbarschaft zum Steinbruch haben, zum Anlass einer eigenständigen Überprüfung des Verfahrens durch die Stadt Iserlohn zu nehmen, hält die SPD-Fraktion für absolut unumgänglich. Die Stadt Iserlohn muss alles in ihrer Macht stehende tun, um im Rahmen der Gesetze eine Erweiterung kritisch zu hinterfragen.“

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