Prozess in Arnsberg

Steinbruch-Erweiterung am Ahmgestoppt

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Der größte Saal des Verwaltungsgerichts Arnsberg konnte die große Zahl der Zuhörer aus Letmathe und Hohenlimburg nicht fassen. Das Interesse am Thema Steinbruch Ahm war riesig.

Der größte Saal des Verwaltungsgerichts Arnsberg konnte die große Zahl der Zuhörer aus Letmathe und Hohenlimburg nicht fassen. Das Interesse am Thema Steinbruch Ahm war riesig.

Foto: IKZ

Letmathe/Arnsberg.  Die Genehmigung für die Steinbrucherweiterung am Ahm ist aufgehoben. Die Stadt Iserlohn hat gestern am Verwaltungsgericht Arnsberg den Prozess gegen die Genehmigungsbehörde, die Stadt Hagen, gewonnen.

Die Ausweitung des Steinbruchs durch die Hohenlimburger Kalkwerke sei ein massiver Eingriff und würde die Landschaft auf Dauer verändern, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Kasten. Deshalb könne die Erweiterung nicht genehmigt werden, ohne zuvor ein Raumordnungsverfahren anzustrengen. Iserlohn habe zu Recht sein Einvernehmen versagt.

Gegen das Arnsberger Urteil wurde eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen. Und die vom Urteil enttäuschten Steinbruchbetreiber Dr. Matthias und Dr. Christian Lange kündigten an, davon auch Gebrauch zu machen.

Die Vorsitzende der Bürgerinititiative für den Erhalt des Ahm, Monika Langmann zeigte sich mehr als zufrieden: „Ich freue mich riesig. Wir werden beharrlich weiterkämpfen,“ sagte sie mit Blick auf Münster. „Wir haben gewonnen, aber noch ist nichts endgültig entschieden“, kommentierte der Iserlohner Rechtsamtsleiter Stefan Bartels den Ausgang des Verfahrens. „In einem Jahr sehen wir uns in Münster wieder.“

Das Interesse der Bevölkerung war riesig. Der große Saal des Verwaltungsgerichts platzte aus allen Nähten. Viele Zuhörer mussten während der Verhandlung, die eindreiviertel Stunden dauerte, mit einem Stehplatz vorlieb nehmen. Die Bürgerinitiative war mit rund 25 Personen aus Letmathe angereist. Mitarbeiter der Hohenlimburger Kalkwerke waren in ähnlich hoher Zahl gekommen. Sie trugen gelbe Arbeitswesten.

Während der Verhandlung stellten Stefan Bartels und Rechtsanwalt Frank Niederstadt klar, dass es der Stadt Iserlohn vor allem darum gehe, das letzte für Letmathe verbliebene Naherholungsgebiet zu erhalten. Den Eindruck, dass es sich hier um ein hochwertiges Naherholungsgebiet handele, wollte Dr. Kerrin Schillhorn als Anwältin der Gebrüder Lange nicht gelten lassen. „Es gibt dort einen Spazierweg“, sagte sie. Aber den könne man verlegen, der verschwinde nicht. Was durch den Abbau wegfalle, seien nur zwei Maisfelder.

Gegen solch eine als verharmlosend empfundene Darstellung verwahrte sich Stefan Bartels energisch. Die Angst der Letmather vor dem Verlust eines Naherholungsgebiets sei durchaus nachvollziehbar. Es gehe nicht nur um den Wegfall von Maisfeldern, sondern um die Auswirkungen drum herum.

Keine gütliche Einigung

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Wolfgang Kasten vergeblich eine „gütliche Einigung“ angeregt. Er schlug den Kalkwerken vor, mit ihren Erweiterungsabsichten erst mal an der Stadtgrenze halt zu machen. Würde Iserlohner Gebiet nicht beansprucht, würde Iserlohn wohl auch seine Klage fallen lassen. Die Kalkwerke hätten doch erst vor ein paar Monaten am Rand ihres Steinbruchs in Hohenlimburg eine seit langem begehrte Waldfäche erwerben können, die für den Kalkabbau sehr ertragreich sei, so dass man möglicherweise auf den Sprung über die Stadtgrenze vorerst verzichten könne. Doch die Gebrüder Lange stellten klar, dass sie beides wollen: die neugekaufte Waldfläche abbauen und auf den Sprung nach Letmathe nicht verzichten. Um keine Zeit zu verlieren und um auf der sicheren Seite zu sein. Schließlich werde das Antragsverfahren für das Waldstück ein bis zwei Jahre dauern, „und wer weiß, ob da nicht noch einer klagt,“ sagte Anwältin Schillhorn.

Weiter wurde in Arnsberg über juristische Fragen gestritten, die offensichtlich von so hoher Bedeutung sind, dass sie nach Ansicht von Richter Kasten vorm Oberverwaltungsgericht in Münster grundsätzlich geklärt werden sollten. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Raumordnungsverfahren notwendig ? Darf oder muss man die maßstabsbedingte Ungenauigkeit von Linien auf Regionalplankarten zu Gunsten oder zu Ungunsten von Klägern oder Beklagtem auslegen? Darf Gesteinsabbau nur auf Vorrangflächen genehmigt werden oder auch auf Reserveflächen, wie es in dem vorliegenden Fall teilweise beantragt war?

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