Bürgerinitiative

„Tendenz gegen Steinbruch positiv“

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Auf dieser Montage, der ein Foto (von Hans Blossey) zugrunde liegt,  stellt die Bürgerinitiative  das derzeit genutzte und das beantragte Abbaugebiet dar.  Für das oben nasenförmig hineinragende Waldstück wurde ebenfalls ein Antrag gestellt.

Auf dieser Montage, der ein Foto (von Hans Blossey) zugrunde liegt, stellt die Bürgerinitiative das derzeit genutzte und das beantragte Abbaugebiet dar. Für das oben nasenförmig hineinragende Waldstück wurde ebenfalls ein Antrag gestellt.

Foto: IKZ

Letmathe.  Die Stadt Iserlohn und die Bürgerinitiative für den Erhalt des Ahm sind zuversichtlich, am 28. Januar das Gerichtsverfahren in Sachen Steinbruch-Erweiterung am Ahm zu gewinnen. „Die Tendenz ist positiv“, sagte Rechtsamtsleiter Stefan Bartels gestern auf Anfrage.

Dabei stützt sich Bartels vor allem auf einen Erörterungstermin mit der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der hatte im November in Hohenlimburg stattgefunden. Die dort getroffenen Aussagen deckten sich laut Bartels in vielerlei Hinsicht mit den Ansichten der Stadt Iserlohn. Inhaltlich geht es dabei vor allem um drei „Knackpunkte“, die sich um die Stichworte „Reservefläche“, „Salamitaktik“ und „Unschärfe“ drehen.

Reservefläche

Im Regionalplan für den Bezirk Arnsberg endet die „Vorrangfläche für den Gesteinsabbau“ an der Stadtgrenze Iserlohn-Hagen (Letmathe-Hohenlimburg). Die Hohenlimburger Kalkwerke aber haben einen Abbau beantragt, der weit über diese Grenze hinaus in eine Zone hineinreicht, die nur als „Reservefläche“ ausgewiesen ist. Bezirksregierung, die Stadt Hagen und die Kalkwerke sehen in dieser Unterscheidung kein Hindernis, wohl aber die Stadt Iserlohn. Dürfen Reserveflächen, auch wenn dies oft geschieht, genau so für den Abbau freigegeben werden wie Vorrangflächen? Für Thomas Meilwes, Vertreter des BUND und Mitglied der Bürgerinitiative, ist diese vom Gericht zu prüfende Frage sogar von grundsätzlicher Bedeutung für die gesamte deutsche Steinindustrie.

Salamitaktik

Die Hohenlimburger Kalkwerke haben zunächst eine Abbaufläche von rund 8,4 Hektar beantragt. Sie machen aber kein Geheimnis daraus, dass sie eine noch viel größere Fläche, die bis an die Dümpelacker-Siedlung heranreicht, für spätere Jahrzehnte als mögliches Erweiterungsgelände ins Auge gefasst haben. Damit würde die rechtlich bedeutsame Marke von zehn Hektar weit überschritten, bei der ein aufwendiges Regionalplanänderungs- oder Raumordnungsverfahren notwendig wird. Diesen Aufwand ersparen sich die Kalkwerke, indem sie erstmal „drunterbleiben“. Für die Bürgerinitiative ist dies eine nicht hinnehmbare „Salami-Taktik“. Wenn man die gesamten Erweiterungsabsichten der Kalkwerke betrachtet, wird jedem klar, dass ein großes, von den Bürgern ausgiebig genutztes Naherholungsgebiet zerstört wird.

Käme es zu einem Regionalplanänderungsverfahren, müsste die Bedeutung des Naherholungsgebietes zumindest thematisiert und gegen den Nutzwert der Kalksteingewinnung abgewogen werden. Dieser Prozess aber wird durch eine sukzessive Steinbrucherweiterung in kleinen Schritten umgangen. Aus Sicht der Stadt und der Bürgerinitiative stehlen sich die Kalkwerke aus der Verantwortung. Und das wollen sie verhindern. Erst kürzlich haben die Kalkwerke mitgeteilt, dass sie auf Hagener Stadtgebiet ein für den Abbau ergiebiges 3,4-Hektar-Waldgebiet erworben haben und den Abbau hierfür beantragt haben. „Wird dies genehmigt, dann würden wir voraussichtlich erst in zehn Jahren auf Letmather Gebiet mit dem Abbau anfangen“, versicherte HKW-Geschäftsführer Christian Lange im Oktober.

Unschärfe

Für die Stadt Iserlohn stellt sich jetzt laut Bartels die spannende Frage, ob sich durch die hinzugekauften 3,4 Hektar nicht insgesamt eine Genehmigungsfläche von über 10 Hektar ergibt, so dass doch noch ein Regionalplanverfahren in Gang gesetzt werden könnte.

Wegen des großen Maßstabs, in dem die Karten des Regionalplans gezeichnet sind, ergibt sich bei flächigen Darstellungen eine gewisse Unschärfe. „Sie liegt bei 10 Hektar plus oder minus“, schätzt Thomas Meilwes. Die Bürgerinitiative fürchtet, dass diese Unschärfe einseitig zugunsten eines Genehmigungsanspruchs ausgelegt werden könnte.

In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geht es am Montag, 28. Januar, formal um ein „verweigertes Einvernehmen“. Die Stadt Iserlohn klagt gegen die Stadt Hagen, weil letztere den Erweiterungsantrag der Kalkwerke trotz des Iserlohner Widerspruchs genehmigt hat.

Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11.45 Uhr im Gerichtsgebäude Jägerstraße 1. Die Bürgerinitiative hat angekündigt, mit großer Beteiligung Präsenz zu zeigen.

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