Letmathe/Hagen. Claudia K. wurden vor dem Landgericht mildernde Umstände zugebilligt. Für den versuchten Mord an ihrer Kollegin muss sie dennoch ins Gefängnis.
Zwölf Jahre Freiheitsentzug: Das ist die Strafe, die die 48-jährige Claudia K. aus Hemer für den versuchten Mord an ihrer 19-jährigen Kollegin aus Altena verbüßen muss. Beide arbeiteten im November 2019 in einer Filiale der Bäckerei-Kette Büsch an der Hagener Straße in Letmathe – Claudia K. als Leiterin, die 19-Jährige als Aushilfe. Die 48-Jährige stieß der jungen Frau in einem kaum genutzten Lagerraum ein Messer in den Bauch und verletzte sie damit lebensgefährlich. Ein Unfall, beteuerte sie anschließend gegenüber Zeugen und in Vernehmungen.
Die 19-Jährige fiel im Krankenhaus ins Koma, war im Rettungswagen aber noch in der Lage, ihre Angreiferin zu beschuldigen. Im anschließenden Ermittlungsverfahren stellte sich heraus, dass Claudia K. Tageseinnahmen der Bäckerei in Höhe von insgesamt 1850 Euro unterschlagen hatte, um damit ihre Spielsucht zu finanzieren – die 48-Jährige ist deswegen privat und gegenüber Banken hoch verschuldet. Damit der Diebstahl nicht auf sie selbst zurückfällt, fälschte sie zunächst die Unterschrift der 19-Jährigen auf den Quittungen für das Geldtransport-Unternehmen und warf leere „Safebags“ in den Tresor. Um ganz sicherzugehen, wollte sie die junge Frau dauerhaft zum Schweigen bringen, ist die 4. Große Strafkammer am Landgericht Hagen überzeugt.
Von einer lebenslangen Haftstrafe, die das Gesetz im Normalfall auch für versuchten Mord vorsieht, sah das Gericht bei der Urteilsverkündung am Donnerstag ab. Schon die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Spielsucht, der psychischen Verfassung und schwierigen Lebenssituation der nicht vorbestraften Angeklagten mildernde Umstände erkannt. Das gestohlene Geld muss Claudia K. zurückzahlen. Der schwer verletzten 19-Jährigen, die körperlich und seelisch noch immer unter den Folgen des Angriffs leidet, steht Schadensersatz in noch unbekannter Höhe zu.
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